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   LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22   

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LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22 (https://dejure.org/2023,5327)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22 (https://dejure.org/2023,5327)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - 9 TaBV 33/22 (https://dejure.org/2023,5327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Behinderung der Betriebsratsarbeit - Unterlassungsanspruch - Gehaltsabzüge - Betriebsratstätigkeit

  • IWW

    § 30 Abs. 2 BetrVG, § ... 37 Abs. 2 BetrVG, § 30Abs. 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 78 Satz 1 BetrVG, § 308 ZPO, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 611 Abs. 1 BGB, § 78 Satz 2 BetrVG, § 890 ZPO, § 81 Abs. 3Satz 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nur bei grober Pflichtverletzung des Arbeitgebers; Kein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung von Entgeltabzügen aus § 78 S. 1 BetrVG

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behinderung der Betriebsratsarbeit: Nicht jede Teilnahme an einer BR-Sitzung per se erforderlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Denn der Betriebsrat ist entgegen dem Wortlaut des § 78 Satz 1 BetrVG, wonach allein die "Mitglieder" in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden dürfen, auch als Gremium vom Schutz der Norm erfasst (BAG, Beschluss vom 4. Dezember 2013- 7 ABR 7/12 -, Rn. 34, juris).

    Aus dem Zweck des § 78 Satz 1 BetrVG, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben umfassend und unabhängig von den engen Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG zu sichern, folgt damit als selbständig einklagbarer Nebenleistungsanspruch eine Verpflichtung der Arbeitgeberin, Störungen und Behinderungen der Betriebsratsarbeit zu unterlassen (BAG, Beschluss vom4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 -, Rn. 38, juris; BAG, Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -, Rn. 14, 16 juris).

    (2.3) Es geht dabei also - anders etwa als beim Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte (dazu BAG, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 -, Rn. 39, juris) - auch nicht um höchstpersönliche Rechte von Betriebsratsmitgliedern, die in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurzeln, ihnen allein um ihrer Persönlichkeit willen zustehen und vom Betriebsrat als Gremium nicht geltend gemacht werden könnten.

  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Auch wenn eine grobe Pflichtverletzung nicht unbedingt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraussetzt, stellt die Verteidigung einer Rechtsposition in ungeklärten Tatschen- und Rechtsfragen keinen groben Pflichtverstoß des Arbeitgebers dar (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 -, BAGE 133, 75-82, Rn. 28; BAG, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 -, BAGE 62, 314-322, Rn. 30; BAG, Beschluss vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 -, BAGE 25, 415-419, Rn. 17).

    Denn mit seinen Anträgen macht der Betriebsrat nicht das Verbot einer als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise mit dem Ziel der Abwehr künftiger Beeinträchtigungen geltend, wie dies für einen Anspruch auf vorbeugende Unterlassung kennzeichnend ist (vgl. BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 -, BAGE 166, 79-97, Rn. 25; BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 -, BAGE 133, 75-82, Rn. 16).

  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73

    Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Auch wenn eine grobe Pflichtverletzung nicht unbedingt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraussetzt, stellt die Verteidigung einer Rechtsposition in ungeklärten Tatschen- und Rechtsfragen keinen groben Pflichtverstoß des Arbeitgebers dar (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 -, BAGE 133, 75-82, Rn. 28; BAG, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 -, BAGE 62, 314-322, Rn. 30; BAG, Beschluss vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 -, BAGE 25, 415-419, Rn. 17).

    Sie sind durch die Entscheidung in diesem Verfahren weder in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung, noch mangels einer Entscheidung über die Berechtigung der Gehaltsabzüge in ihrer individuellen Rechtsstellung betroffen (BAG, Beschluss vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 -, BAGE 25, 415-419, Rn. 14).

  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Dies steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Bestimmtheit des Antrags aber nicht entgegen, sondern ist im Rahmen seiner Begründetheit zu beachten (vgl. BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 -, BAGE 172, 292-303, Rn. 19; BAG, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 7 ABR 41/14 -, Rn. 25, juris; BAG, Beschluss vom 16. November 2004 - 1 ABR 53/03 -, BAGE 112, 341-349, Rn. 10; BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, BAGE 76, 364-381, Rn. 22; LAG Hessen, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 16 TaBV 261/12 -, Rn. 22 - 23, juris).

    Eine solche Tenorierung hielte sich entgegen § 308 ZPO nicht mehr im Rahmen des Antrags, da nicht weniger, sondern etwas Anderes als beantragt zugesprochen werden würde (BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 -, BAGE 172, 292-303, Rn. 22).

  • LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 TaBV 261/12

    Teilnahme an Betriebsratssitzungen - Erforderlichkeitsprüfung; Teilnahme an

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Dies steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Bestimmtheit des Antrags aber nicht entgegen, sondern ist im Rahmen seiner Begründetheit zu beachten (vgl. BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 -, BAGE 172, 292-303, Rn. 19; BAG, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 7 ABR 41/14 -, Rn. 25, juris; BAG, Beschluss vom 16. November 2004 - 1 ABR 53/03 -, BAGE 112, 341-349, Rn. 10; BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, BAGE 76, 364-381, Rn. 22; LAG Hessen, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 16 TaBV 261/12 -, Rn. 22 - 23, juris).

    Wenn in einer Sitzung keine wichtigen oder keine sonstigen Fragen zu behandeln sind, welche die Teilnahme gerade dieses Betriebsratsmitglieds erfordern, kann es durchaus sachgerecht sein, das Betriebsratsmitglied bei einer betrieblichen Unabkömmlichkeit als an der Teilnahme verhindert anzusehen, so dass an seiner Stelle ein Ersatzmitglied an der Betriebsratssitzung teilnimmt (LAG Hessen Beschluss vom 4. Februar 2013 - 16 TaBV 261/12 -, Rn. 27, juris).

  • ArbG Köln, 23.06.2022 - 11 BV 16/22
    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.06.2022 - 11 BV 16/22 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.06.2022,Az. 11 BV 16/22 abzuändern;.

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Denn mit seinen Anträgen macht der Betriebsrat nicht das Verbot einer als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise mit dem Ziel der Abwehr künftiger Beeinträchtigungen geltend, wie dies für einen Anspruch auf vorbeugende Unterlassung kennzeichnend ist (vgl. BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 -, BAGE 166, 79-97, Rn. 25; BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 -, BAGE 133, 75-82, Rn. 16).
  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    (BAG, Beschluss vom 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 -, BAGE 174, 233-255, Rn. 85, 86).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Auch sind die Anträge sachdienlich, da mit ihnen kein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, sie den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängenden Verfahrens ausräumen und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Verfahren vorbeugen können (vgl. zur Sachdienlichkeit einer Antragsänderung im Beschlussverfahren BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 -, Rn. 32, juris; vgl. zur Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Zivilprozess BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 -, Rn. 22-25, juris).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, das den Gerichten verwehrt wäre (BAG, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 7 ABR 23/14 -, Rn. 12, juris; BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 -, BAGE 136, 334-339, Rn. 12).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 23/14

    Beschlussverfahren - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

    Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

  • ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21

    Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 229/96

    Betriebsrat: Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

  • LAG Hessen, 19.04.2012 - 5 TaBV 192/11

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verletzung der Regelungen einer

  • BAG, 13.03.2024 - 7 ABR 11/23

    Unterlassung der Behinderung der Betriebsratsarbeit durch Gehaltskürzungen

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgericht Köln vom 20. Januar 2023 - 9 TaBV 33/22 - wird zurückgewiesen.
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